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Vorarlberg, Dornbirn, Dornbirn , Schwefelquelle 6

Meine neue Wohnung im Rohrbach in Dornbirn

€ 298.500
€ 298.500

Gesamt

2 Zimmer

Grundriss

60 m2

Wohnfläche

153336

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 298.500
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 287
Provision 3,6 % Vermittlungsgebühr

Erklärung Kosten
Betriebskosten inkl. 87€ Rep. Fond
60 m2Wohnfläche
2Zimmer
1. OGEtage
GebrauchtBautyp
1996Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
1Badezimmer
5,4 m2  Loggia
Vorhanden Keller
Vorhanden Fahrradraum
  • Gas
Heizung
November 2020Verfügbar ab
72 kwh/m²aHeizwärmebedarf
BKlasse Heizwärmebedarf

Die Lage:
Die Wohnung liegt ideal und sehr ruhig. Ein Kindergarten, die Schule und unzählige Einkaufsmöglichkeiten sind nur wenige Gehminuten entfernt.

Das Objekt:
Die Wohnanlage wurde im Jahr 1996 errichtet. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss.

Beschreibung:
Die perfekt geschnittene Wohnung mit ca. 60 m² verfügt über 2 Zimmer. Diese verteilen sich auf eine Küche, ein Ess-/ Wohnzimmer, ein Schlafzimmer sowie ein Badezimmer mit Badewanne und WC. Highlight ist die perfekt nach Süden ausgerichtete Loggia.

Details:
Die Böden in den Zimmern wurden mit einem sehr schönen Parkett versehen. Im Bad finden Sie einen pflegeleichten Fliesenboden, im Eingangsbereich und der Küche einen Linoleumboden. Praktisch ist die „Durchreiche“ in die Küche.

Autoabstellplatz:
Der Preis für den Tiefgaragenplatz beträgt € 15.000,-. Weiters sind mehrere Allgemeinabstellplätze vor der Wohnanlage vorhanden. Für die Fahrräder gibt es übrigens einen eigenen Fahrradabstellraum.

Kellerabteil:
Ja

Heizung:
Fußbodenheizung (Gas)

Betriebskosten:
€ 201,00 (Auskunft Eigentümer zuzüglich € 86,- für Reparaturfond)

 

Kaufpreis: € 298.500,- zuzüglich Tiefgaragenplatz

Nebenkosten : 3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung, Vertragserrichtungskosten und 3,6 % Vermittlungsgebühr

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von dieser tollen Wohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.