Vorarlberg, Feldkirch, Feldkirch , Ketschelenstraße 36a
Die Lage:
Die Wohnung liegt sehr zentral, Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sind in ca. 2 Gehminuten erreichbar, und auch Nahversorger, Spielgruppe, Kindergarten und Volksschule sind nur wenige Gehminuten entfernt. Zur Autobahnauffahrt Feldkirch Nord gelangt man in 5 Minuten mit dem Auto
Das Objekt:
Die Wohnanlage mit nur 7 Wohnungen wurde im Jahr 1998 errichtet. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss.
Beschreibung:
Die 4 Zimmer Wohnung mit ca. 87m² gliedert sich in einen großzügigen Wohn-Ess-Bereich, drei Schlafräume, ein Bad mit großer Duschwanne und Anschlüssen für die Waschmaschine und ein separates WC. Im Wohn-Ess-Bereich, im Eingangsbereich sowie im Bad und WC sind anthrazitfarbene Fliesen verlegt, die Schlafzimmer verfügen über Vinyl- oder Korkboden. Von Wohnraum sowie auch vom Elternschlafzimmer aus gelangt man in den ca. 40m² großen Garten mit überdachter Terrasse.
Im Jahr 2015 wurde die gesamte Wohnung neu verputzt und gestrichen und alle Bodenbeläge wurden erneuert. Außerdem wurde 2015 eine neue großzügig gestaltete Küche eingebaut. Das Elternschlafzimmer wurde im Jahr 2017 in Holzbauweise als Zubau zur Wohnung gebaut. Dabei wurde eine geänderte Nutzwertberechnung der Wohnung erstellt, die Anteile wurden selbstverständlich auch im Grundbuch umgeschrieben. Im Jahr 2017 wurde das Bad und WC komplett fachmännisch saniert.
Heizung:
Fußbodenheizung (Gas)
Autoabstellplatz:
Ein fix zugeteilter Carportplatz ist im Kaufpreis enthalten. Weiters sind mehrere Allgemeinabstellplätze vor der Wohnanlage vorhanden.
Kellerabteil:
Ja, ca. 9m²
Allgemeinflächen:
Fahrradabstellraum, Trockenraum, ein Moped- und Fahrradschopf, Grünflächen mit Kinderspielanlagen und einen Müllsammelplatz
Reparaturfond:
€ 6.000,00 (Stand per 01.01.2020)
Betriebskosten:
€ 270,00 (Auskunft Eigentümer inkl. Reparaturfond)
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von dieser tollen Gartenwohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.