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Bürofläche in Bludenzer Toplage zu vermieten

€ 3.000
€ 3.000
Gesamt
N/A

Grundriss

148690

Anzeigen-ID

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Gesamtmiete (exkl. MwSt.)€ 3.000
GebrauchtBautyp
1987Baujahr
GewerblichObjektart
Büro / OrdinationObjekttyp
155 m2  Keller
sofortVerfügbar ab
Agentur_2116Externe ID
Bürofläche in Bludenzer Toplage zu vermieten

Die ca. 420 m² große Geschäftsfläche welche sich in der Färberstraße in Bludenz befindet, überzeugt mit einer schönen Raumaufteilung so wie einer super Infrastruktur. Der Bahnhof ist in unmittelbarer Nähe. Weiters erreichen Sie in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Busverbindungen, eine Bank, einen Arzt und vieles mehr.

Das Objekt überzeugt mit 10 großzügigen und hellen Büroräumen. Ebenfalls wurde der Empfangsbereich offen und freundlich gestaltet.
Durch die großen Fenster besitzt die Fläche eine tolle Lichtdurchflutung, dies sorgt für angenehme Arbeitsverhältnisse.
Desweiteren verfügt die Bürofläche über ein Damen sowie ein Herren WC, eine Küche und einen Abstellraum.

Die 2 großzügigen Kellerflächen können perfekt für die Lagerung diverser Sachen verwendet werden.
Ein weiterer Kellerraum dient als zusätzliche Abstellmöglichkeit.

Die Fläche ist wie folgt aufgeteilt:

Kellergeschoss (ca. 155m²) :

- Keller 1
- Keller 2
- Keller 3

Erdgeschoss (ca. 15m²) :

- Büro 1

Obergeschoss (ca. 250m²) :

- Eingangsbereich
- Büro 1
- Büro 2
- Büro 3
- Büro 4
- Büro 5
- Büro 6
- Büro 7
- Büro 8
- Büro 9
- Abstellraum
- Küche
- WC Damen
- WC Herren

Eine Einzelgarage ist bereits im Preis inkludiert.

Sollten Sie Interesse haben, dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermins.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Hier geht es zur 3D-Besichtigung: https://www.immo-agentur.com/3d/aHeo

Vermittlungshonorar: 3 BMM zzgl. 20% MwSt.
Kaution: 3 BMM
Mietvertragserstellungsgebühr: 300,--
Finanzamtgebühr

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.