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Großes und gut geschnittenes Grundstück in Mäder, Bieterverfahren

Preis auf Anfrage
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1.269 m2

Grundstücksgröße

144733

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1.269 m2 Grundstücksgröße
GrundstückObjektart
BaugrundstückObjekttyp
Agentur_1899Externe ID
Großes und gut geschnittenes Grundstück in Mäder, Bieterverfahren

In Mäder haben Sie die Gelegenheit ein ca. 1269 m² großes und gut geschnittenes Grundstück zu erwerben.
Das Grundstück, welches sich in der neuen Landstraße befindet, überzeugt mit einer guten Lage und tollen Infrastruktur.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Busverbindungen uvm.

Bieterverfahren:

Gerne können Sie ein Kaufanbot mit einem Mindestpreis von EUR 800,-- pro m² offerieren.

Die Frist zur Angebotslegung endet am Mittwoch den 09.10.2019 um 18:00 Uhr.

Grundstücksgröße: 1269 m²
Grundstücksnummer: 1221/4 & 1221/5
Flächenwidmung: Bauwohngebiet
Baunutzungszahl: 55
Höchstgeschosszahl: 3 geschossig


Hier gehts zur 3D-Besichtigung:

https://3d.immo-agentur.com/1899/

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Liegenschaft und melden sich für eine unverbindliche Besichtigung.


Dieses Objekt wird im Bieterverfahren verkauft.
Erklärung Bieterverfahren:
Das Bieterverfahren ist weder eine Auktion noch eine Versteigerung! Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Angebot anzunehmen.
Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Interessent und Verkäufer, die ihren Abschluss mit einem herkömmlichen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar findet. Der Interessent bestimmt, welches Gebot er abgibt.
Das Bieterverfahren bietet eine partnerschaftliche Methode, die Immobilie für beide Seiten zu den besten Bedingungen abzuwickeln.


Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.


Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.