Schöne 2-Zimmer Anlegerwohnung mit Balkon in Höchst zu verkaufen
Das Objekt, welches sich in Höchst befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur, besonders hervorzuheben ist die gute Infrastruktur für Grenzgänger. Die Wohnung befindet sich im 1. OG und überzeugt mit einem Balkon. Diese Wohnanlage liegt im schönen Höchster Wohngebiet und bietet ein sonniges und ruhiges Wohnen. Weiters sind alle Einkaufsmöglichkeiten des Täglichen Bedarfs in wenigen Minuten mit dem Auto zu erreichen.
Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Wohn-/Essbereich sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl. Von hier aus erreichen Sie den tollen Balkon, welcher mehr Lebensqualität verspricht. Hier kann nach einem anstrengenden Tag der Abend gemütlich ausgeklungen werden.
Die Wohnung verfügt über eine moderne und voll ausgestattete Einbauküche. Hier bietet sich genügend Fläche zum Kochen und Arbeiten.
Das Badezimmer ist mit einer Badewanne ausgestattet. Ein Badezimmerverbau inkl. Waschbecken und ein WC, sowie ein Anschluss für die Waschmaschine runden die Ausstattung im Badezimmer ab.
Weiteres wurden im Eingangsbereich schöne und pflegeleichte Fliesen verlegt. Diese sehen nicht nur gut aus, sondern bieten auch eine einfache Pflege. Der Wohn-/Essbereich und die Schlafzimmer wurden mit einem schönen Parkettboden versehen.
Die Wohnung verfügt zusätzlich über einen dazu gehörenden Kellerabteil.
Kaufpreis:
€ 238.000,-- Wohnung
€ 15.000,-- Tiefgaragenplatz
Die Wohnung ist bis zum 31.05.2021 vermietet, somit setzt sich der Mietertrag wie folgt zusammen:
Hier gehts zur 3D-Besichtigung:
https://3d.immo-agentur.com/1739/
Grundrissdaten und ein Energieausweis liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser tollen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.