Schöne 3-Zimmerwohnung mit Terrasse in Kleinwohnanlage in Lauterach
Lauterach liegt im Bezirk Bregenz südlich des Bodensees und grenzt an sechs andere Vorarlberger Gemeinden. Davon befinden sich vier im Bezirk Bregenz und zwei im angrenzenden Bezirk Dornbirn. Verkehrsmäßig liegt die Anlage perfekt erschlossen, die Schweizer Grenze ist nur wenige Minuten entfernt, der Bus hält in der Umgebung. Die wichtigen Einrichtungen für das tägliche Leben, wie Schulen, Kindergarten und Lebensmittelmärkte sind auch schnell erreichbar. Ebenso sind es nur kurze Wege zu den Autobahnanschlüssen, bzw. zu allen Infrastruktureinrichtungen in der Umgebung.
Die Wohnung befindet sich in einer tollen Anlage mit nur 6 Einheiten. Sie überzeugt mit einer tollen Atmosphäre: Die ganze Einheit ist durch große Fensterflächen herrlich lichterfüllt und lädt zum Entspannen ein. Vom Wohnbereich aus gelangen Sie auf die sonnige Terrasse mit ca. 11 m², welche mit schönen großen Platten versehen wurde. Insgesamt beträgt die Wohnnutzfläche ca. 72,95 m².
Die Einbauküche wurde mit einer hochwertigen schwarzen Granitplatte und Geräten der Marke SIEMENS ausgestattet, hier können Sie Ihren Kochfantasien freien Lauf lassen.
Im Schlafzimmer wurde ein praktischer großer Tischler-Kleiderschrank mit einer großen Schiebetüre eingebaut, in dem sich genügend Kleidung verstauen lässt. Das WC wurde vom Badezimmer separat getrennt, dies steuert der Wohnqualität zusätzlich bei. Im Wohnbereich und der Küche lassen sich die Jalousien elektrisch bedienen, in den Zimmern finden Sie ein Kurbelsystem vor.
Für das Abstellen Ihres Fahrzeuges kann ein Carportplatz für einen Aufpreis von € 10.000,- dazu erworben werden.
Grundrissdaten und Energieausweis liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Der Wohnung ist ein Kellerabteil zugeteilt.
Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Wohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Unter folgendem Link gelangen Sie zur 3D Besichtigung:
https://3d.immo-agentur.com/1583/
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.