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Gewidmetes, voll erschlossenes Baugrundstück in Nofels, ruhige Lage

Preis auf Anfrage
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1.734 m2

Grundstücksgröße

132363

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Erklärung Kosten
Einmalkosten: 3.5% Grunderwerbssteuer, 1.1% Grundbuchseintragung, Vertragserrichtungskosten, brutto 3,6 % Vermittlungsprovision
1.734 m2 Grundstücksgröße
GrundstückObjektart
BaugrundstückObjekttyp
sofortVerfügbar ab

Ruhig gelegenes, voll erschlossenes Grundstück in Feldkirch-Nofels.

Erschließungspläne Wasser, Kanal, Strom in der Beilage. Ein Gasanschluss ist laut Auskunft der VEG von zwei Seiten her möglich. Die Nachbargrundstücke verfügen über einen A1-Telekomanschluss, sodass auch das GrSt-Nr 4340 zu erschließen ist.

Bebauungsmöglichkeit: es existiert KEIN Bebauungsplan (Baunutzungszahl, Geschossanzahl, etc.). Ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung wurde gestellt, die Stadt Feldkirch wird voraussichtlich binnen 14 Tagen bekanntgeben, in welchem Ausmaß eine Bebauung möglich ist. Die Information wird dann hier ergänzt werden. --> *** UPDATE ***: Die Baugrundlagenbestimmung ist erfolgt. Der Bescheid vom 11.06.2018 ist nun online abrufbar (siehe Beilage).

Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten, Volksschule, Kirche und auch Bushaltestellen sind zu Fuß erreichbar - ebenso wie einige Erholungsgebiete in der freien Natur.
Ideal auch für Grenzgänger - sowohl die Grenze zu Liechtenstein als auch die Grenze zur Schweiz in Bangs sind rasch erreichbar ohne großes Verkehrsaufkommen. 
Eckdaten:

Grundstücksnummer 4340, Katastralgemeinde Nofels

Grundstücksgröße: 1.734 m² laut Grundbuchsstand

Widmung: Bau-Wohngebiet

Voll erschlossen in bester Wohnlage
verkauft wird das gesamte Grundstück (Alleineigentum), lastenfrei

 

Verbindliche Angebote sind schriftlich (per E-Mail oder Post) bis spätestens 15.06.2018 zu richten an:

Giesinger, Ender, Eberle & Partner, Rechtsanwälte

Hirschgraben 16, 6800 Feldkirch

Email: ra@giesinger-ender.at

Bitte führen Sie neben dem für Sie vorstellbaren Kaufpreis auch Ihre Kontaktdaten an (Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer). Es gibt keinen Richtpreis - jedem Interessent steht es frei, einen ihm angemessen erscheinenden Kaufpreis anzubieten (Quadratmeterpreis oder Gesamtkaufpreis).

 

Für Rückfragen steht RA Dr. Clemens Ender telefonisch gerne zur Verfügung unter 05522/72088.

Der Grundstückseigentümer behält sich einen Verkauf vor, die Annahme von Angeboten wird also ausdrücklich vorbehalten. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen.