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Vorarlberg, Feldkirch, Feldkirch , Mutterstraße 55

Wunderschöne 2-Zimmerwohnung in Feldkirch zur Miete, Haus 55, Top 2

€ 750
€ 750
Gesamt
1 Zimmer

Grundriss

41 m2

Wohnfläche

129322

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 750
41 m2Wohnfläche
1Zimmer
2002Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
1Badezimmer
  • Gas
Heizung
01.05.2018Verfügbar ab
Agentur_1394Externe ID
Wunderschöne 2-Zimmerwohnung in Feldkirch

Das Objekt welches sich in der Mutterstraße befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
Die Wohnung liegt in einer wunderschönen Wohnanlage die ruhig und doch sehr zentral liegt.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Busverbindungen, den Bahnhof, Schulen uvm.
Weiteres ermöglicht das Verkehrsnetz Grenzgängern die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz schnell und einfach zu erreichen.

Die Liegenschaft ist folgendermaßen aufgeteilt:
- Wohn-/Essbereich mit integrierter Einbauküche
- Schlafzimmer
- Badezimmer

Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Schlaf- und Wohnzimmer sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl.
Neben der praktischen Fußbodenheizung, welche sich durch die Wohnung zieht, sind hochwertige Fenster von der Firma ZECH verbaut worden. Diese sorgen zusätzlich für eine sehr gute Isolierung.

Die Wohnung besitzt zusätzlich ein Kellerabteil und ein Carportplatz.
Grundrissdaten sowie Energieausweis liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Die Wohnung ist ab 01.05.2018 verfügbar.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser wunderbaren Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zzgl. 20 % MwSt.
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: € 300,00 inkl. 20% MwSt.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

Lage:
Waldrandlage, Sonnige Lage, Stadtzentrum/Ortszentrum, Wohngebiet, Toplage, Ruhelage, Gute Verkehrslage