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Grundstück mit altem Haus in Seenähe in Hard, Bieterverfahren

Preis auf Anfrage
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706 m2

Grundstücksgröße

126722

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706 m2 Grundstücksgröße
GrundstückObjektart
BaugrundstückObjekttyp
Agentur_1285Externe ID
Grundstück mit altem Haus in Seenähe in Hard, Bieterverfahren

Die Liegenschaft befindet sich in der Wilhelmstraße 5 in Hard, ca. fünf Gehminuten vom Bodensee entfernt. Die Marktgemeinde Hard zählt zu den schönsten und beliebtesten Flecken unseres Bundeslandes. Der See, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und die hervorragende Infrastruktur sorgen hier für jede Menge Lebensqualität!

Auf dem Grundstück steht ein altes Haus, welches innen jedoch laufend saniert wurde. Der Wert dieses Objekts liegt aber eindeutig im Grundstück selbst, es weist eine Fläche von ca. 706 m² auf.
Das Haus besteht aus drei Wohnungen, aufgeteilt auf drei Stockwerke: EG mit ca. 114 m², OG mit ca. 100 m² und das DG mit ca. 75 m².

Für geplanten Neubau vorgeschriebene Geschosszahl: 2 Etagen + DG.

Dieses Objekt wird im Bieterverfahren verkauft.

Die Frist zur Angebotslegung endet am Donnerstag, dem 30.11.2017 um 18:00 Uhr.
Gerne können Sie in der Immo Agentur Filiale Lochau ein Kaufanbot offerieren, Ansprechpartner dafür ist Herr Patrick Hehle.

Erklärung Bieterverfahren:
Das Bieterverfahren ist weder eine Auktion noch eine Versteigerung! Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Angebot anzunehmen.
Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Interessent und Verkäufer, die ihren Abschluss mit einem herkömmlichen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar findet. Der Interessent bestimmt, welches Gebot er abgibt.
Das Bieterverfahren bietet eine partnerschaftliche Methode, die Immobilie für beide Seiten zu den besten Bedingungen abzuwickeln.

Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.