Schöne 3-Zimmer Dachgeschosswohnung mit Penthouseflair in Altach zur Miete
Altach ist aufgrund seiner sehr zentralen Lage in Vorarlberg und der hohen Wohnqualität eine sehr beliebte Wohngemeinde. Bei den Bewohnern unserer Gemeinde besonders beliebt ist das Naherholungsgebiet am Alten Rhein. Hier genießen Erholungssuchende, Jogger, Radfahrer und Spaziergänger zu jeder Jahreszeit die wunderschöne Naturlandschaft. Gemeinsam mit der Stadt Hohenems betreibt die Gemeinde Altach dort auch das Erholungszentrum „Rheinauen“ mit einem modernem Freibad sowie einem Naturbad im alten Rhein. Die Gemeinde Altach verfügt zusätzlich über mehrere Bildungseinrichtungen, sowie Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte und Schulen.
Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Wohn-/Essbereich sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl. Von hier aus erreichen Sie die tolle und großzügige Terrasse, welche einen wunderbaren Ausblick auf die Berge für mehr Lebensqualität garantiert. Hier kann nach einem anstrengenden Tag gemütlich entspannt und der Tag ausgeklungen werden.
Die Wohnung verfügt über eine moderne und voll ausgestattete Einbauküche. Hier bietet sich genügend Fläche zum Kochen und Arbeiten.
Das Badezimmer ist mit einer Badewanne ausgestattet. Ein Badezimmerverbau inkl. Waschbecken und ein WC, sowie ein Anschluss für die Waschmaschine runden die Ausstattung im Badezimmer ab.
Weiteres wurden im Eingangsbereich schöne und pflegeleichte Fliesen verlegt. Diese sehen nicht nur super aus, sondern bieten auch eine einfache Reinigung. Der Wohn-/Essbereich und die Schlafzimmer wurden mit einem schönen Parkettboden versehen.
Hier gehts zur 3D-Besichtigung: https://3d.immo-agentur.com/1730/
Für einen Aufpreis von € 60,-- kann ein Tiefgaragenparkplatz dazu gemietet werden.
Die Wohnung verfügt zusätzlich über ein Kellerabteil.
Grundrissdaten liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser tollen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.