6.2 medienhaus.com wird Zugangsdaten und andere personenbezogene
Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur
Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind bis zum Ablauf jener Frist speichern,
innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies
aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird
medienhaus.com diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird
medienhaus.com die Daten nicht löschen. Ansonsten werden Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich gelöscht
oder anonymisiert. Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von
Telekommunikationsdiensten der medienhaus.com, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der
Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten, sowie zur Bereitstellung von Diensten mit
Zusatznutzen verwendet werden dürfen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, von medienhaus.com Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services
der medienhaus.com sowie Geschäftspartnern der medienhaus.com in angemessenem Umfang per E-Mail, Telefon oder Telefax zu erhalten. Dabei
bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner Email-Adresse und Telefonnummer ausschließlich bei
medienhaus.com. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. medienhaus.com wird dem Kunden in jeder Werbung
die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass medienhaus.com gemäß
§ 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung
teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass medienhaus.com gemäß § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer
Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen von medienhaus.com aufgrund dieser
Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.
6.3 Der Kunde stimmt zu, Änderungen seiner Stammdaten, insbesondere
seiner Anschrift (Wohnadresse bzw. Geschäftsanschrift bei Unternehmern) sowie Änderung der angegebenen TA-Teilnehmernummer, der
Firmenbuchnummer, sonstiger Registernummern und der Rechtsform unverzüglich der medienhaus.com mitzuteilen. Erfolgt keine
Änderungsmitteilung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift
(Wohnadresse bzw. Geschäftsanschrift) gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden
zuletzt bekannt gegebene Email-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie als zugegangen, wenn sie vom Verbraucher unter
gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
6.4 Der Kunde stimmt jederzeit widerruflich zu, dass eine Anfrage an die
Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 oder eine andere Gläubigerschutzinstitution erfolgt. Er stimmt weiters zu, dass
für Bonitätsprüfung und/oder Inkasso benötigte Daten des Kunden, wie insbesondere der Name des Kunden
(einschließlich frühere Namen), das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der vereinbarte Kredit bzw.
Kreditrahmen, der offene Saldo sowie im Falle des Zahlungsverzuges die Mahndaten an Rechtsanwälte und Inkassoinstitute übermittelt
werden, soweit dies zur Erfüllung des Telekommunikationsdienstes erforderlich ist.
6.5. Als Drittanbieter verwendet Google Cookies zur Anzeigenschaltung auf den Websites von medienhaus.com Durch Verwendung des DART-Cookies wird die Anzeigenschaltung anhand der Besuche der Nutzer auf den Websites von medienhaus.com und anderen Websites im Internet für Google ermöglicht. Nutzer können die Verwendung des DART-Cookies deaktivieren, indem sie die Datenschutzbestimmungen des Werbenetzwerks und Content-Werbenetzwerks von Google aufrufen (http://www.google.de/privacy_ads.html).
7. Dienstleistungen
7.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der
Vertragsparteien.
7.2 Die Herstellungsfrist für alle von medienhaus.com angebotenen
Dienste beträgt, ab der Annahme der eingegangenen Bestellung durch medienhaus.com, 8 Wochen. Kann medienhaus.com die Herstellungsfrist
nicht einhalten, wird bei einer Verspätung ab der 8 bis 10 Woche 60% ab der 10 Woche 100% des monatlichen Basisanschlusses
gutgeschrieben.
7.3 Die Nutzung der medienhaus.com-Dienstleistungen durch Dritte sowie
die unentgeltliche Weitergabe von medienhaus.com-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von
medienhaus.com.
7.4 In den Preisen für Internet-Dienste sind Kosten der Nutzung von
Übertragungseinrichtungen (wie z.B. Telefonleitungen der Telekom Austria AG) vom Kunden zum medienhaus.com-Zugangspunkt nicht enthalten.
In den Verkehrsentgelten für Sprachtelefonie sind alle Kosten (Interconnection, Joining Link) enthalten.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, Username, Kennwort und andere
Informationen, die zum Zwecke der Identifizierung gegenüber medienhaus.com nur dem Kunden mitgeteilt werden, geheim zu halten. Die
Haftung der medienhaus.com für Schäden aus der Verletzung dieser Verpflichtung ist – außer im Falle des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit von medienhaus.com - ausgeschlossen.
7.6 medienhaus.com trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte
Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet
sich nach den Haftungsbestimmungen Punkt 4 Haftung und den Gewährleistungsbestimmungen in Punkt 8 Gewährleistung.
7.7 Wiederholt vertragswidrige oder einmalige grob vertragswidrige
Nutzung von Internet-Dienstleistungen der medienhaus.com berechtigen diese zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, zum
sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfanges und Behebung des
Schadens auf dem System von medienhaus.com und anderen betroffenen Systemen. Dies gilt sinngemäß, wenn der Kunde die unbefugte
Nutzung von Dienstleistungen der medienhaus.com gestattet oder fördert. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die
medienhaus.com oder Dritten aus jeder schuldhaft vertragswidrigen Nutzung von Dienstleistungen der medienhaus.com entstehen.
7.8 medienhaus.com ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen
unentgeltlich zu erbringen oder technische Hilfe unentgeltlich zu leisten, um es dem Kunden zu ermöglichen, die Dienstleistungen der
medienhaus.com nutzen zu können, soweit es sich nicht um Gewährleistungsansprüche handelt.
7.9 medienhaus.com behält sich vor, einzelne Angebote zu sperren,
wenn dies nach Ansicht der medienhaus.com erforderlich ist, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen oder einen drohenden rechtswidrigen
Zustand zu vermeiden, soweit kein gelinderes Mittel zu Gebote steht.
7.10 Sämtliche Accounts berechtigen zum Transferieren von
Datenmengen, wie sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben sind. Sofern die Leistungsbeschreibung keine Regelung enthält,
gilt das Limit von 1,5 Gigabyte/Monat. Bei einer Überschreitung dieses Limits behält sich der ISP eine Verrechnung nach dem jeweils
in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Volumspreis pro Volumseinheit über dem Limit vor. medienhaus.com stellt als unverbindliche
Serviceleistung dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, sein aktuell verbrauchtes Datenvolumen online abzufragen.
8. Gewährleistung
8.1 medienhaus.com betreibt die angebotenen Dienste mit
höchstmöglicher Sorgfalt. medienhaus.com übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung
zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen
Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Umfang und die Verfügbarkeit der angebotenen Dienste bzw. der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen in der gültigen Fassung. medienhaus.com ist berechtigt, von ihr zu erbringende
Dienstleistungen zu Wartungszwecken oder dgl., von technischen Geräten nach Vorankündigung kurzfristig einzuschränken, wobei
eine solche Einschränkung jedoch keine Einschränkung des Umfanges oder der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste bzw. der
vertraglichen Leistungen bedeutet.
8.2 medienhaus.com haftet nicht für Fehler und Störungen, die
im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Kunden und medienhaus.com - Zugangspunkt oder in Netzbereichen, auf deren technische Betriebs-
und Funktionsfähigkeit medienhaus.com keinen Einfluss hat, auftreten. Die Gewährleistung ist weiters ausgeschlossen, wenn
Mängel auf eine Selbstwartung des Kunden zurückzuführen sind und insbesondere aufgrund nicht von medienhaus.com bewirkter
Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse oder der Verwendung ungeeigneter
Betriebsmaterialien entstehen.
9. Bestimmungen bei Warenlieferungen
9.1 Alle Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im
Eigentum der medienhaus.com.
9.2 Gelieferte Waren sind unverzüglich zu untersuchen. Dabei
festgestellte Mängel sind spätestens binnen 3 Tagen nach Lieferung schriftlich und substantiiert zu rügen. Wird eine
Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder
Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Verbraucher.
9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber
Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist – außer
gegenüber Verbrauchern - ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b
ABGB ist ausgeschlossen.
9.4 Abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Kunden von Gesetzes
wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich medienhaus.com das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch
Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
9.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus
nicht von medienhaus.com bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart
war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder
Dritte, weil medienhaus.com trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist),
ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über
die von medienhaus.com angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso
bei Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. medienhaus.com haftet nicht für
Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer
ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.
10. Bestimmungen für Information-Provider
10.1 Information-Provider sind Personen, die der medienhaus.com
entgeltlich oder unentgeltlich Daten und Informationen zur Weiterverbreitung mit den von der medienhaus.com betriebenen Diensten zur
Verfügung stellen. Information-Provider sind stets verpflichtet, Daten und Informationen mit größter Sorgfalt auf ihre
inhaltliche Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen und stets nur inhaltlich richtige und aktuelle Daten und Informationen
der medienhaus.com zur Verfügung zu stellen. Wo dies technisch möglich ist, werden Information-Provider der medienhaus.com zur
Verfügung gestellte Daten und Informationen auf eigene Kosten selbst warten und selbst für deren ständige Richtigkeit und
Aktualität sorgen. Im übrigen werden Information-Provider der medienhaus.com Aktualisierungshinweise unverzüglich in einem von
der medienhaus.com zu bestimmenden, zur Datenweiterverarbeitung geeigneten Format mitteilen.
10.2 medienhaus.com ist berechtigt, ihr zur Verfügung gestellte
Daten und Informationen (Artikel, Stories, Grafiken, Bilder, Fotografien und dgl.) nach ihrem eigenen Ermessen zu ändern und nach ihrem
Belieben in den von ihr betriebenen Diensten zu verwenden, ohne dass dies von der medienhaus.com gesondert abzugelten wäre.
10.3 Information-Provider leisten Gewähr dafür, dass die zur
Verfügung gestellten Daten und Informationen keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen und insbesondere nicht mit Rechten Dritter
(Urheberrechten) belastet sind. Bei Verletzung dieser Verpflichtung werden Information-Provider die medienhaus.com von allen daraus
resultierenden Ansprüchen und (Rechtsverfolgungs-)Kosten schad- und klaglos stellen.
11. Bestimmungen für "Internet über
TV-Kabel"
11.1 Voraussetzung für die Erbringung von Internetdienstleistungen
über TV-Kabel ist eine Vereinbarung zwischen medienhaus.com und dem jeweiligen TV-Kabelnetzbetreiber, eine Vereinbarung des Kunden mit
dem jeweiligen TV-Kabelnetzbetreiber und eine Vereinbarung des Kunden mit medienhaus.com über die Erbringung von Internet
Dienstleistungen via TV-Kabel.
11.2 medienhaus.com erbringt Internetzugangsdienstleistungen samt den
jeweils im Einzelvertrag genannten Zusatzdiensten vom Standort von medienhaus.com bis zum mit dem jeweiligen TV-Kabelpartner vereinbarten
Übergabepunkt. Die derzeit angebotene Datenübertragungskapazität beträgt maximal 800 kbit/s downstream und 128 kbit/s
upstream und basiert auf einem statistischen durchschnittlichen Overbooking Faktor von 1:30. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen)
Vereinbarungen der Vertragsparteien.
11.3 Die Beendigung der Vereinbarung mit dem jeweiligen TV-Kabelpartner
über die Zurverfügungstellung des TV-Kabelanschlusses aus welchem Grunde auch immer berechtigt medienhaus.com, den Vertrag aus
wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wir auf Grund einer vom TV-Kabelpartner veranlassten Sperre oder Kündigung die
Zurverfügungstellung des TV-Kabelanschlusses eingestellt, so ist medienhaus.com berechtigt, aber nicht verpflichtet, die
Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen.
11.4 Die Installation von „Internet über TV-Kabel“
erfolgt durch den jeweiligen TV-Kabelpartner Es gelten dafür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
TV-Kabelpartners.
12. Bestimmungen für "Wireless Internet"
12.1 Voraussetzung für die Erbringung von Internetdienstleistungen
über "Wireless Internet" ist eine Sichtverbindung zu einem Sendestandort von medienhaus.com und die Montage eines passendes
Empfängers auf der Liegenschaft des Kunden.
12.2 Die Installation von "Wireless Internet" erfolgt durch
medienhaus.com bzw. durch von medienhaus.com beauftragte Unternehmen. Es gelten die AGBs von medienhaus.com. Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern
schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien. Über die Standardinstallation hinausgehende Sonderwünsche sind vom Kunden
selbst abzuklären und zu bezahlen.
12.3 medienhaus.com erbringt die "Wireless
Internet"-dienstleistungen samt den jeweils im Einzelvertrag genannten Zusatzdiensten vom Standort von medienhaus.com bis zum
Empfänger des Kunden. Die derzeit angebotene Datenübertragungskapazität beträgt maximal 1024 kbit/s downstream und 1024
kbit/s upstream und basiert auf einem statistischen durchschnittlichen Overbooking Faktor von 1:30.
12.4 Sollte die technische Verfügbarkeit von "Wireless
Internet" am Standort des Kunden nicht mehr möglich sein (beispielsweise aufgrund von neuen Gebäuden, die einen Sichtkontakt
verhindern, etc.), so sind beide Vertragspartner berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der
Kunde ist verpflichtet an der Herstellung und Aufrechterhaltung der technischen Erreichbarkeit mitzuwirken (beispielsweise durch
Zurückschneiden von Pflanzen, die über die Sendeanlage wachsen).
13. Bestimmungen für „Internet über
ADSL“
13.1 Voraussetzung für die Erbringung von Internet Dienstleistungen via
ADSL durch medienhaus.com ist das Bestehen eines Teilnehmeranschlusses des Kunden bei der Telekom Austria AG (Tarifmodelle: Standardtarif,
Geschäftstarif 1, 2 oder 3). Der Kunde ist diesbezüglich Vertragspartner der Telekom Austria AG, die auch die Entgelte für
diese Leistungen direkt mit dem Kunden verrechnet.
Im Verhältnis des Kunden zur Telekom Austria AG gelten die
"AGB Online" einschließlich der dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der Telekom Austria
AG.
Für die ADSL Zugangsleistung wird von der Telekom Austria AG ein
Teilbetrag in Rechnung gestellt; in dem von medienhaus.com verrechneten Betrag ist auch die von medienhaus.com erbrachte Leistung
"Zugang zum Internet" enthalten - der Kunde ist diesbezüglich Vertragspartner von medienhaus.com.
13.2 Voraussetzungen der Leistungserbringung:
medienhaus.com erbringt die
nachstehenden Internetdienstleistungen, wenn
- Eine Vereinbarung zwischen medienhaus.com und der Telekom Austria AG
darüber besteht;
- Der Kunde eine Vereinbarung mit der Telekom Austria AG über die
Zurverfügungstellung eines Fernsprechanschlusses (ISDN oder POTS) und der ADSL Zugangsleistung getroffen hat;
- Der Kunde eine Vereinbarung mit medienhaus.com über die
Erbringung von Internet Dienstleistungen über ADSL-Zugangsleistungen getroffen hat.
13.3 medienhaus.com erbringt Internetzugangsdienstleistungen samt den
jeweils im Einzelvertrag genannten Zusatzdiensten vom Standort von medienhaus.com bis zum jeweils mit der Telekom Austria AG vereinbarten
Übergangspunkt von medienhaus.com. Die derzeit angebotene bzw. für dieses Produkt angebotene Datenübertragungskapazität
der Telekom Austria AG beträgt max. 768 kbit/s downstream (vom Übergangspunkt des ADSL SERVICE zum Kunden) und max. 128 kbit/s
upstream (vom Kunden zum Übergangspunkt des ADSL Service) und basiert auf einem statistischen durchschnittlichen Overbooking Faktor von
1:30. Für die Dimensionierung der Übertragungskapazität vom Übergangspunkt des ADSL Services (Schnittstelle zwischen
Telekom Austria AG und medienhaus.com) an, ist medienhaus.com verantwortlich. Störungen, Mängel oder Schäden sind in allen
Fällen, gleich ob der Kunde sie bei der Erbringung der Internetzugangsdienstleistungen von medienhaus.com oder der ADSL Zugangsleistung
der Telekom Austria AG vermutet, immer bei medienhaus.com zu melden. Die Zuordnung der Störung bzw. Behebung erfolgt in Kooperation
durch medienhaus.com und die Telekom Austria AG.
13.4 Die Beendigung der Vereinbarung mit der Telekom Austria AG
über die Zurverfügungstellung des Fernsprechanschlusses und/oder der ADSL Zugangsleistungen aus welchem Grunde auch immer
berechtigt medienhaus.com, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. medienhaus.com wird das ADSL Services
gegenüber dem Kunden nicht mehr erbringen.
Der Kunde ist dennoch jedenfalls verpflichtet, medienhaus.com alle
Entgelte bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit medienhaus.com erstmals gekündigt hätte werden können.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche von medienhaus.com bleiben unberührt.
Die Beendigung des Vertragsverhältnisses des Kunden zu
medienhaus.com bewirkt - außer im Fall des Providerwechsels - auch eine Beendigung der Vereinbarung mit der Telekom Austria AG
über die Zurverfügungstellung von ADSL Zugangsleistungen. Beabsichtigt der Kunde einen Wechsel zu einem anderen Provider, so ist
auf den Bestellformularen der Hinweis "Providerwechsel" anzumerken, um einen reibungslosen Übergang zu
ermöglichen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der
von den Providern gewählten unterschiedlichen Vereinbarungen mit der Telekom Austria AG Änderungen in den von der Telekom Austria
AG verrechneten Entgelte laut Entgeltbestimmungen für "Online Dienste" erfolgen können und die Telekom Austria AG
für den Umstellungsaufwand im Rahmen des Providerwechsels ein Entgelt verrechnet. Mit dem Providerwechsel erklärt der Kunde
rechtsverbindlich sein Einverständnis zu dieser Vertrags- und Entgeltänderung auch gegenüber der Telekom Austria AG, als deren
Erklärungsempfänger insoweit der neue Provider angesehen wird.
Festgehalten wird, dass die Kündigung des Teilnehmeranschlusses der
Telekom Austria AG durch den Kunden das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und medienhaus.com unberührt lässt.
14. Bestimmungen für "Sprachtelefonie"
14.1 Die Qualität der Dienstleistung entspricht den ETSI und ITU
Standards.
14.2 medienhaus.com behält sich das Recht vor, die vom Kunden in
seiner Bestellung gewünschte Teilnehmerrufnummer nicht einzurichten, wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist oder
über diese Nummer bereits ein anderer Teilnehmervertrag besteht.
14.3 medienhaus.com behält sich das Recht vor, das Angebot der
Dienstleistungen aus technischen Gründen (ein Fehler in der Hard- bzw. Software), aus rechtlichen oder betrieblichen Gründen (bei
mangelnder Eigenmacht, bzw. Besachwalterung des Kunden) oder aus wirtschaftlichen Gründen (mangelnde Bonität) abzulehnen.
14.4 Soweit die medienhaus.com die Anzeige der Rufnummer anbietet, hat
der Kunde außer bei Notrufen die Möglichkeit, die Anzeige für jeden Anruf einzeln, selbständig und entgeltfrei zu
unterdrücken. Soweit die medienhaus.com die Anzeige der Rufnummer des Anrufers anbietet, hat der Kunde die Möglichkeit, die Anzeige
eingehender Anrufe selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. Wird die Rufnummer bereits vor der Herstellung der Verbindung
angezeigt, hat der Kunde die Möglichkeit, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige unterdrückt wurde, selbständig
und entgeltfrei abzuweisen. Soweit die medienhaus.com die Anzeige der Rufnummer des Angerufenen anbietet, hat der Kunde die Möglichkeit,
die Anzeige seiner Rufnummer beim Anrufer selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken.
15. Störungen und Wartungsarbeiten
15.1 Folgende Zeiträume werden als "ordentliche
Betriebsunterbrechung" bewertet und sind keine Störungs- oder Ausfallzeiten:
- Vom Kunden zu vertretende Störungen oder Verzögerungen bei der
Durchführung der Entstörung,
- Störungen, die ausschließlich von Dritten zu vertreten sind
(ausgenommen Erfüllungsgehilfen von medienhaus.com)
- Störungen auf Grund höherer Gewalt,
- Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten
oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind und von denen der Kunde mindestens 48 Stunden vorher verständigt wurde
sowie
- notwendige Wartungsarbeiten (Punkt 8.1).
Der Entgeltanspruch der medienhaus.com bleibt in diesem Fall
unberührt.
15.2 Bei technischen Störungen, die durch ein störendes
Gerät des Kunden verursacht werden, wird der Kunde aufgefordert, das störende Gerät zu entfernen. Kommt der Kunde der
Aufforderung nicht nach und ist eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder eine Gefährdung von Personen
gegeben, kann medienhaus.com den Anschluss vom Netz oder Dienst trennen. Erhebt der Kunde nach Erhalt der Aufforderung Einspruch und ist
keine Beeinträchtigung oder Gefährdung gegeben, obliegt die Entscheidung der Regulierungsbehörde, ob der Kunde vom Dienst zu
trennen ist.
16. Entstörung
16.1 Der Kunde hat Störungen, Mängel oder Schäden
unverzüglich medienhaus.com anzuzeigen und die Entstörung umgehend zu ermöglichen, wobei auf Verlangen von medienhaus.com der
Zutritt zu den von ihr zur Verfügung gestellten Einrichtungen ermöglicht werden muss.
16.2 medienhaus.com wird mit der Behebung von Störungen innerhalb
der Regelentstörungszeit beginnen. Regelentstörungszeit ist die Zeit von 8.30 bis 17.30 Uhr an Werktagen. Der Samstag gilt nicht
als Werktag. Entstörungen außerhalb der Regelentstörungszeit und Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt
medienhaus.com jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt durch, wobei vor der Entstörung auf die Entgeltpflicht
hingewiesen wird.
16.3 Die Entstörfrist beträgt für alle eingegangenen
Störungsmeldungen zwei Arbeitstage und gilt als eingehalten, wenn innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Störungsmeldung der
Übertragungsweg in vollen Leistungsumfang wieder hergestellt und Rückmeldung an den Kunden erfolgt ist.
16.4 Kann medienhaus.com die Entstörfrist nicht einhalten, wird bei
einer Verspätung von 2 bis 8 Arbeitstagen 60% bei mehr als 8 Arbeitstagen 100% der monatlichen Basisanschlusskosten
gutgeschrieben.
16.5 Wird medienhaus.com zur Störungsbehebung aufgefordert und ist
die Störungsursache vom Kunden zu vertreten, so sind medienhaus.com von ihr erbrachte Leistungen sowie ihr erwachsene Aufwendungen vom
Kunden zu bezahlen.
16.6 Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen bei der
Durchführung der Entstörung bewirken kein Freiwerden von der Pflicht des Kunden zur Bezahlung der monatlichen Entgelte.
17. Übertragung des Vertrages an Dritte
17.1 Der gänzliche oder teilweise Eintritt eines Dritten in die
Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von medienhaus.com. In diesem Fall haften der Dritte
und der Kunde für die Pflichten des alten Kunden zur ungeteilten Hand.
17.2 medienhaus.com ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum
Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu
überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von
Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
18. (Temporäre) Außerbetriebsetzung einer
Dienstleistung
18.1 medienhaus.com ist zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung
der Leistungserbringung (Sperre eines Internet-Anschlusses, einer Mietleitung, etc.) berechtigt, wenn
- der Kunde mit Hilfe einer Telekommunikationsdienstleistung von
medienhaus.com eine strafgesetzwidrige Handlung verwirklicht oder belästigende Anrufe tätigt,
- der Kunde stirbt oder im Falle einer juristischen Person liquidiert wird,
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,
- der Kunde mit der Zahlung des Entgeltes für
Telekommunikationsdienstleistungen im Verzug ist und unter Androhung der teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung
und Setzen einer zweiwöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt wird oder
- medienhaus.com den Kunden zur unverzüglichen Entfernung
störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz
Beeinträchtigung des Netzes oder eines Dienstes von medienhaus.com oder einer Gefährdung von Personen nicht nachkommt.
medienhaus.com wird den Kunden auf die beabsichtigte (teilweise oder
gänzliche) Einstellung der Leistungserbringung vorweg hinweisen, sofern und soweit dies im Einzelfall tunlich und für
medienhaus.com zumutbar ist.
18.2 Bei einer vom Kunden zu vertretende Sperre behält sich
medienhaus.com vor, eine Sperrgebühr von 25 Euro zu berechnen, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von medienhaus.com
bleiben vorbehalten.
18.3 Die Sperre wird aufgehoben, sobald die Voraussetzungen dafür
weggefallen sind und der Kunde die Kosten für die Sperre und ihrer Aufhebung bezahlt hat.
18.4 Soweit medienhaus.com eigene Telefonanschlüsse anbietet, ist
unabhängig von der Sperre eine Verbindung zu Notrufdiensten möglich.
18.5 Sämtliche Fälle der Dienstunterbrechung bzw.
Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von medienhaus.com
auf das Entgelt unberührt.
19. Vertragsdauer, ordentliche und außerordentliche
Kündigung
19.1 Die Verträge zwischen medienhaus.com und dem Kunden werden auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können jeweils zum Ende eines Kalenderquartals unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist schriftlich aufgelöst werden. Eine derartige Kündigung kann frühestens nach Ablauf einer sechsmonatigen
Vertragslaufzeit ausgesprochen werden.
19.2 Verträge können wegen Zahlungsverzuges nach vorheriger Mahnung
unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und Androhung der Dienstesunterbrechung oder -abschaltung mit sofortiger Wirkung
aufgelöst werden (vgl. Punkt 2.4). Verträge können weiters mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn
- der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB
verstößt, vor allem gegen solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz der Rechte Dritter
dienen,
- über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs- oder
Vorverfahren eröffnet wird oder die Öffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,
- der Kunde bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben gemacht hat oder
Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis medienhaus.com vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte,
- der Kunde am medienhaus.com-Server einen im Verhältnis zu dem von
ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer (mehr als das 100fache) aufweist,
- der Kunde Einzelplatz Wählleitungsaccounts (PPP-Verbindungen)
mehrfach nutzen lässt,
- ein Breitband Internet-Account einen überproportionalen
Datentransfer aufweist (gemäß Punkt 7.10),
- der Kunde wiederholt oder grob gegen die Verpflichtung zur Einhaltung der
Rechtsvorschriften oder Verhaltensrichtlinien gemäß Punkt 5.1. und 5.3 der AGB verstößt oder
- der Kunde Internet-Dienstleistungen wiederholt vertragswidrige oder
einmalig grob vertragswidrige nutzt. medienhaus.com wird den Kunden auch auf die beabsichtigte Auflösung vorweg hinweisen, sofern und
soweit dies im Einzelfall tunlich und für medienhaus.com zumutbar ist.
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, die aus
einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von medienhaus.com auf das Entgelt für
die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen unberührt.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung
des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, medienhaus.com zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr
verpflichtet ist. Sie ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf,
die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt in der alleinigen Verantwortung des
Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde keinerlei Ansprüche medienhaus.com gegenüber ableiten.
20. Sonstige Bestimmungen
20.1 Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses
Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.
20.2 Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische
Betreuer von medienhaus.com haben keine Vollmacht, für medienhaus.com Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen
entgegen zu nehmen.
20.3 medienhaus.com ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere
Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
20.4 medienhaus.com ist nicht rechtsgeschäftlicher Vertreter oder
Bote von natürlichen oder juristischen Personen, die Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung von Einrichtungen anbieten, die durch
die medienhaus.com betrieben werden. medienhaus.com haftet nicht für die Richtigkeit von Eigenschaften von solcherart angebotenen Waren
oder Dienstleistungen.
20.5 medienhaus.com ist berechtigt, kostenlos erbrachte Dienstleistungen jederzeit und ohne Vorankündigung unter
Haftungsausschluss einzustellen. Die Rechte des Kunden gemäß § 25 (2) und (3) TKG bleiben auch in diesem Fall
unberührt.
20.6 Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer
112 wird hingewiesen.
21. Regelungsgegenstand, Geltungsbereich,
Erfüllungsort
21.1 Änderungen des Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen
der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.
21.2 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages und seiner Bestandteile - insbesondere dieser AGB - beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht,
würde das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen.
21.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und medienhaus.com gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht
zwingender Verweisungsnormen.
21.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bregenz; für Verbraucher
gilt §14 KSchG.